Unsere Firmenphilosophie beruht auf ethischen und moralischen Grundwerten, die wir unseren Honorarbedingungen vorwegschicken möchten: Auf dem Gebiet der Personalberatung und Personalvermittlung gehört es zu unseren Prinzipien, keinen Mitarbeiter aus dem Hause eines Klienten auf eine neue Position von uns aus anzusprechen. Für Bewerber und Stellensuchende entstehen keine Kosten.
Das Honorar für die Personalberatung im Zusammenhang mit Stellenbesetzungen beläuft sich auf 30% der Bruttojahresbezüge des ersten vollen Beschäftigungsjahres zzgl. MwSt. Setzt sich das Gehalt aus einem Festgehalt und einer garantierten Tantieme zusammen, wird diese dem Bruttogehalt hinzugerechnet. Setzt sich das Gehalt aus einem Festgehalt und einer variablen Tantieme zusammen, sind wir berechtigt, unsere Honorarabrechnung zunächst auf der Basis des Grundgehalts zu erstellen und nach Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres auf Grundlage der tatsächlich ausgezahlten Tantieme eine Nachberechnung vorzunehmen. Bei Bezügen ab Euro 400.000 p. a. und Tantiemestaffeln, bei denen das erste Beschäftigungsjahr ausgeklammert wird, kann dieses Honorar durch Sondervereinbarung ersetzt werden. Bei der Vermittlung eines Repräsentanten bzw. Handelsvertreters berechnen wir eine Pauschale in Höhe von Euro 15.000,00 zzgl. MwSt. Sollte eine Vergütung in Form einer Festprovision vereinbart worden sein, gilt diese als Bruttojahresgehalt. Unser Honorar beläuft sich dann auf 30% dieser Bezüge, zzgl. MwSt.
Das Honorar für die Personalvermittlung beträgt 18% der Bruttojahresbezüge (für Führungskräfte und Akademiker 25%), zzgl. ges. MwSt. Setzt sich das Gehalt aus einem Festgehalt und einer garantierten Tantieme zusammen, wird diese dem Bruttogehalt hinzugerechnet. Setzt sich das Gehalt aus einem Festgehalt und einer variablen Tantieme zusammen, sind wir berechtigt, unsere Honorarabrechnung zunächst auf der Basis des Grundgehalts zu erstellen und nach Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres auf der Grundlage der tatsächlich ausgezahlten Tantieme eine Nachberechnung vorzunehmen.
Das Honorar ist jedoch auch dann fällig, wenn unsere Bemühungen im Rahmen des Auftrages zur Besetzung einer Position in einem Unternehmen beitragen, welches mit Ihrer Gesellschaft in einem Konzernrechtsverhältnis steht oder an dem Ihre Gesellschaft eine Beteiligung von mindestens 20% hält oder wenn es sich um ein Unternehmen handelt, das eine Beteiligung an Ihrer Gesellschaft von mindestens 20% hält. In einem derartigen Fall richten sich unsere Honorar- und Aufwendungsansprüche unmittelbar gegen Ihre Gesellschaft.
Personalunterlagen, die durch Arbeitsvermittler übergeben werden, verbleiben in dessen Eigentum. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Unterlagen sind bei Nichtgebrauch bzw. bei Abschluß der Vermittlungstätigkeit an den Vermittler zurückzugeben.
Zu zahlen ist das Honorar zzgl. MwSt. mit dem erfolgreichen Vertragsabschluß binnen 10 Tagen nach Rechnungsstellung. Um eine ordnungsgemäße Rechnungsstellung durch Ehrenbrecht-Marketing zu garantieren, erhält diese eine Kopie des Anstellungsvertrages nach der Unterzeichnung.
Anfallende Reisekosten werden gesondert abgerechnet. Zu ersetzen sind nur solche Kosten, die für die Ausführung des Auftrages erforderlich waren und deren Höhe der Arbeitsvermittler nachweist.
Sollten einzelne Regelungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht wirksam sein, berührt dies den Bestand der allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht.
September 2012